Der Beschwerdegegner reichte mit seiner Projektänderung vom 30. August 2024 einen Plan «Situation Sichtzone» ein. Darauf sind die Sichtweiten in Bezug auf die Einstellhalleneinfahrt und -ausfahrt eingezeichnet. Die erforderliche Sichtweite in Richtung Nordosten auf die K.________strasse für eine Zufahrtsgeschwindigkeit von 50 km/h – die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit – wird eingehalten. Das Sichtfeld in Richtung O.________strasse wird durch das bestehende Gebäude O.________strasse eingeschränkt. Südwestlich des Hauses O.________strasse befindet sich die Kreuzung K.________strasse/O.________strasse.