Ein Hauszugang ausschliesslich über die unterirdische Einstellhalle wäre unüblich und umständlich. Dies gilt umso mehr, als die Einstellhalle abgeschlossen und damit nicht frei zugänglich ist, was insbesondere für Besuchende den Zugang zusätzlich erschweren würde. Es rechtfertigt sich vorliegend auch, nicht einen gemeinsamen Zugang von der Strasse zu den Hauseingängen vorzusehen: Es handelt sich vorliegend um Reiheneinfamilienhäuser und nicht um ein Mehrfamilienhaus, das über einen gemeinsamen Eingang zu mehreren Wohneinheiten verfügt.