In Bezug auf die Sichtweite in Richtung Westen werde die Sichtweite durch das Gebäude O.________strasse eingeschränkt. Da die Einfahrt von der O.________strasse in die K.________strasse aufgrund der 90°-Kurve nur mit einer effektiven Geschwindigkeit von 30 km/h befahren werde, sei die minimale Sichtweite von 20.00 m gerade so eingehalten. Diese Sichtweite müsse auch bei allfälligen Projektanpassungen eingehalten werden. Weiter äusserte sich die B.________ AG zum Gefälle der Einfahrtsrampe. Aufgrund des Gefälles ergebe sich ein zusätzlicher Höhenverlust von 18 cm. Das einzuhaltende Sichtfeld verringere sich dadurch auf 0.42 m bis 3.00 m.