c) Im vorinstanzlichen Verfahren holte die Gemeinde Aarwangen bei der B.________ AG eine Stellungnahme betreffend die Sichtverhältnisse der Einfahrtsrampe der Einstellhalle ein. Die B.________ AG ging in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2023 davon aus, dass eine Knotensichtweite von 50 m ausreicht und diese in Richtung Osten gegen die K.________strasse eingehalten ist, solange eine Auflage in der Bewilligung integriert wird, dass das Sichtfeld von 0.60 m bis 3.00 m freizuhalten ist. In Bezug auf die Sichtweite in Richtung Westen werde die Sichtweite durch das Gebäude O.________strasse eingeschränkt.