Weiter führen die Beschwerdeführenden aus, gemäss den ursprünglichen Plänen seien vier Parkplätze senkrecht zur Quartierstrasse vorgesehen gewesen. Es seien von der Einwohnergemeinde Aarwangen und vom Berner Heimatschutz nicht per se Aussenparkplätze verboten oder nur Tiefgaragenplätze als bewilligungsfähig erachtet worden. Problematisch sei die Verkehrssicherheit und die Ausrichtung der Liegenschaft gegen Süden gewesen. Aussenparkplätze seien seit jeher erwünscht, die Planung des Bauvorhabens lasse diese jedoch nicht zu, da das Grundstück für die geplante Dimensionierung zu klein sei. Die Einstellhalle sei nur einspurig befahrbar. Es sei mit