In ihrer Stellungnahme vom 11. Oktober 2024 zur Projektänderung führen die Beschwerdeführenden aus, die revidierten Pläne seien betreffend Strassenanschluss unverändert, es sei weiterhin eine unzulässige Anzahl an Strassenanschlüssen mit unzureichenden Sichtverhältnissen geplant. Es sei keine neue Sichtknotenberechnung eingereicht worden. Die Sicht sei durch die Bepflanzung auf dem Planungsgrundstück als auch durch die Bepflanzung auf dem Grundstück der Nachbarparzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. M.________ eingeschränkt.