Mit Projektänderung vom 30. August 2024 reichte der Beschwerdegegner den revidierten Umgebungsplan vom 22. August 2024 zu den Akten. Gemäss diesem sind weiterhin die Einstellhallenzufahrt sowie die drei Fussgängerzugänge zu den Reiheneinfamilienhäusern vorgesehen. Der Zugang zu Haus 4 wurde aber insofern angepasst, als er nun rund fünf Meter von der Mauer zum nachbarlichen Grundstück auf der nordöstlichen Seite entfernt in die K.________strasse mündet.