a) Geplant ist eine Einstellhallenzufahrt im südlichen Bereich der Bauparzelle, zwischen dem bestehenden Gebäude und den neu geplanten Reiheneinfamilienhäusern. Zudem waren gemäss Umgebungsplan vom 12. Dezember 2023 drei Zugänge von der K.________strasse zu den geplanten vier Reiheneinfamilienhäusern vorgesehen: ein Weg zum Haus 1 und zur Treppe in das Untergeschoss, ein gemeinsamer Weg zu Haus 2 und 3 und ein Weg zu Haus 4, welcher sich etwa drei Meter von der Mauer zum nachbarlichen Grundstück auf der nordöstlichen Seite befand. Mit Projektänderung vom 30. August 2024 reichte der Beschwerdegegner den revidierten Umgebungsplan vom 22. August 2024 zu den Akten.