e) Der geplante Neubau ist entlang der K.________strasse ausgerichtet. Die Längsseiten befinden sich an der Nordwest- und an der Südostseite. Es liegt weder ein annähernd quadratisches Gebäude noch eine Ost-West-Orientierung vor, bei welcher die Baukommission bestimmen müsste, auf welcher Fassade der grosse Grenzabstand gemessen wird. Auch wenn die Besonnung auf der Südostfassade des geplanten Gebäudes weniger ausgeprägt ist als bei einer klaren Südausrichtung, so ist doch die Besonnung jedenfalls eindeutig besser als an der Nordwestfassade. Die Südostfassade ist als besonnte Längsseite eindeutig bestimmbar und somit massgebend für die Messung des grossen Grenzabstands.