In der Mischzone 2 der Gemeinde Aarwangen beträgt der kleine Grenzabstand 4.00 m, der grosse Grenzabstand 8.00 m (Art. 212 Abs. 2 GBR7). Laut A143 des Anhangs zum GBR wird der grosse Grenzabstand rechtwinklig auf der besonnten Längsseite des Gebäudes gemessen. Er bezeichnet die zulässige kürzeste Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie der besonnten Längsseite des Gebäudes und der Parzellengrenze (Abs. 1). Ist die besonnte Längsseite nicht eindeutig bestimmbar (keine Seite mehr als 10.00 % länger oder bei Ost-West-Orientierung der Längsseite), bestimmt die Baukommission auf welcher Fassade, die Nordfassade ausgenommen, der grosse Grenzabstand gemessen wird (Abs. 2).