Auch nach der Projektänderung im vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahren sei die Ausgestaltung und Nutzung der Wohnflächen beliebig und variabel. Die südostseitigen Sitzplätze und Balkone würden direkt an der Gemeindestrasse ohne jegliche Einfriedung liegen und würden nicht zum Verweilen einladen. Die direkt angrenzende Kirche sei zudem mit Glockenlärm verbunden und eine Hauptwohnausrichtung gegen den Friedhof sei auch pietätlos. Es sei vor den Häusern keine überwiegende Aufenthaltsgelegenheit gewährleistet.