b) In ihrer Stellungnahme vom 11. Oktober 2024 führen die Beschwerdeführenden aus, das Bauvorhaben habe sich in seinen Grundzügen verändert und es seien weitere Eigentümer (z.B. die Kirchgemeinde Aarwangen) von diesen Änderungen betroffen, das Verfahren könne nicht ohne erneute Veröffentlichung fortgesetzt werden.