Der Beschwerdegegner reichte seine Schlussbemerkungen vom 11. Oktober 2024 ein und bat um die Ansetzung einer Frist zur Stellungnahme zu den Eingaben der übrigen Verfahrensbeteiligten. Die Gemeinde Aarwangen nahm mit Eingabe vom 14. Oktober 2024 Stellung zur Projektänderung und schloss auf die Abweisung der Beschwerde und die Bewilligung der Projektänderung. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)