6. Mit Eingabe vom 7. Oktober 2024 nahm die Vorinstanz Stellung zur Projektänderung und beantragt die Abweisung der Beschwerde sowie die Bewilligung der Projektänderung. Die Beschwerdeführenden reichten ihre Stellungnahme vom 11. Oktober 2024 zur Projektänderung ein und halten an den Ausführungen und den Anträgen gemäss Beschwerde vollumfänglich fest. Der Beschwerdegegner reichte seine Schlussbemerkungen vom 11. Oktober 2024 ein und bat um die Ansetzung einer Frist zur Stellungnahme zu den Eingaben der übrigen Verfahrensbeteiligten.