Bezüglich eines der vorgesehenen Strassenanschlüsse scheine es fraglich, ob dieser genügend sicher und damit bewilligungsfähig sei. Allgemein scheine es fraglich, ob die geplante Erschliessungssituation bewilligungsfähig sei, da kein direkter Zugang von der Einstellhalle zu den geplanten Häusern bestehe und auch keine Besucherparkplätze vorgesehen seien. Der Beschwerdegegner erhielt Gelegenheit, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen und/oder eine Projektänderung einzureichen.