sicherung und zur Erstellung eines Rissprotokolls verpflichtet wird. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Vorinstanz und die Gemeinde Aarwangen beantragten die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner beantragte sinngemäss die Bestätigung des Gesamtbauentscheids. Er sei aber zu Gesprächen mit den Nachbarn bereit, falls es Punkte gebe, die nachgebessert werden müssten. Dies müsse sich aber in einem Rahmen bewegen, dass die Baubewilligung bestehen bleibe.