2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. März 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragten die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 31. Januar 2024 und die Erteilung des Bauabschlags; eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.