betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 31. Januar 2024 (eBau Nummer A.________; Reiheneinfamilienhaus mit vier Wohneinheiten und Tiefgarage) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 5. Dezember 2022 bei der Gemeinde Aarwangen ein Baugesuch ein für den Abbruch mehrerer Gebäude sowie eines Unterstands und den Neubau eines Reiheneinfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Tiefgarage auf Parzelle Aarwangen Grundbuchblatt Nr. I.________. Ein älteres Haus im westlichen Bereich der Parzelle Nr. I.________ soll bestehen bleiben. Die Parzelle liegt in der Mischzone 2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.