1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Buchholterberg vom 8. Dezember 2023 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 3. April 2023 mit Projektänderung vom 19. Oktober 2023 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2000.00 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerschaft haftet solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.