c) Die amtlichen Kosten für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren von CHF 4100.20 hat in jedem Fall die Beschwerdegegnerschaft als Baugesuchstellerin zu tragen (Art. 52 Abs. 1 BewD12). Zuständig für das Inkasso dieser Kosten bleibt die Gemeinde Buchholterberg.