Die Bauparzelle ist nicht genau rechteckig, d.h. die nordwestseitige und die südostseitige Parzellengrenzen sind zwar parallel zueinander, die nordöstliche und die südwestliche Parzellengrenzen dagegen nicht. Dieser Umstand führt aber nicht dazu, dass die Parzelle nicht bebaubar wäre. Die Parzelle hat laut Grundbuch eine Fläche von 578 m2 und ist damit genügend gross, um ein Einfamilienhaus zu erstellen. Die Fläche des geplanten Gebäudeteils, welcher in den Grenzabstand ragt bzw. den Gebäudeabstand unterschreitet, ist nur rund 1.6 m2 gross. Ein nur geringfügig kleineres Gebäude könnte erstellt werden.