Sowohl hinsichtlich des grossen Grenzabstands als auch des Gebäudeabstands erteilte die Gemeinde Buchholterberg mit dem Bauentscheid vom 8. Dezember 2023 die Ausnahmebewilligung. Sie hielt dazu in der Entscheidbegründung fest, im vorliegenden Fall werde der grosse Grenzabstand (und somit auch der Gebäudeabstand) lediglich durch die nordwestliche Gebäudeecke des geplanten Hauptgebäudes unterschritten. Die wohnhygienischen Verhältnisse und der Brandschutz seien nicht beeinträchtigt und es liege ein Näherbaurecht der betroffenen Grund-, resp. Gebäudeeigentümerschaft vor. Die zu überbauende Parzelle sei ausserdem durch ihre spezielle