2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 3. Januar 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauent- 1/7 BVD 110/2024/1 scheids vom 8. Dezember 2023 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie rügen die Nichteinhaltung des grossen Grenzabstands sowie des Gebäudeabstands und die Unzulässigkeit der dafür erteilten Ausnahmebewilligungen. Ausserdem bemängeln sie die Gestaltung des geplanten Neubaus.