betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Buchholterberg vom 8. Dezember 2023 (Gemeinde-Nr. 923/2023-07; Neubau Einfamilienhaus) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 3. April 2023 bei der Gemeinde Buchholterberg ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Buchholterberg Grundbuchblatt Nr. J.________. Die bisher unbebaute Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG 2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 8. Dezember 2023 bewilligte die Gemeinde das Bauvorhaben.