3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 7340.85 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Seeland zuständig. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn D.________ und Frau C.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, per E-Mail - Einwohnergemeinde Finsterhennen, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat