Die notwendige Strassenanschlussbewilligung wurde vorliegend vom Regierungsstatthalteramt Seeland erteilt und unter Verweis auf den Amtsbericht der Gemeinde Finsterhennen vom 4. Juli 2023 in Ziffer 1.2 im Dispositiv des angefochtenen Entscheids aufgenommen. Im betreffenden Amtsbericht wird allerdings weder auf die im vorliegenden Fall massgeblichen Knotensichtweiten noch auf die genauen Lagen der zwingend freizuhaltenden Sichtfelder eingegangen. Die Gemeinde Finsterhennen erwähnt einzig, dass die Sichtfelder im Kreuzungsbereich gewährleistet sein müssen. Dass die Freihaltung der Sichtfelder auch effektiv geprüft worden ist, ergibt sich aus den Vorakten nicht.