e) Bei der Strasse B.________ handelt es sich um eine öffentliche Gemeindestrasse, weshalb eine Strassenanschlussbewilligung der Gemeinde erforderlich ist. In koordinierten Verfahren wie dem vorliegenden, wird die Strassenanschlussbewilligung Bestandteil des Gesamtentscheids und sie ist im Dispositiv des Entscheids zu erwähnen (Art. 9 Abs. 2 Bst. a KoG). Die notwendige Strassenanschlussbewilligung wurde vorliegend vom Regierungsstatthalteramt Seeland erteilt und unter Verweis auf den Amtsbericht der Gemeinde Finsterhennen vom 4. Juli 2023 in Ziffer 1.2 im Dispositiv des angefochtenen Entscheids aufgenommen.