Es sei somit von dieser niedrigeren Höchstgeschwindigkeit auszugehen und somit gemäss der betreffenden VSS-Norm eine Knotensichtweite von lediglich 20 m einzuhalten. Mit Verweis auf die Beilage 3 ihrer Beschwerdeantwort (Plan «Sichtbarkeiten nach VSS bei Tempo 30» vom 24. Februar 2024) werde diese Knotensichtweite in alle Richtungen eingehalten.