gefährden. Im betroffenen Bereich könne in beide Richtungen maximal mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h gefahren werden; bei höheren Geschwindigkeiten könne weder rechtzeitig in Sichtdistanz gebremst noch angehalten werden. Ferner habe eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung Finsterhennen ergeben, dass vorgesehen sei, bei den betroffenen Strassen demnächst Tempo 30 einzuführen. Es sei somit von dieser niedrigeren Höchstgeschwindigkeit auszugehen und somit gemäss der betreffenden VSS-Norm eine Knotensichtweite von lediglich 20 m einzuhalten.