«Die Hauszufahrt wird im Kreuzungsbereich der Parzelle Nr. 43 (Gemeindestrasse) und 348 (Gemeindestrasse) erstellt. Der Strassenanschluss muss so geplant werden, dass kein Oberflächenabwasser auf die Gemeindestrasse fliesst. Die Sichtfelder im Kreuzungsbereich müssen gewährleistet sein.»