«Die Ausfahrt muss so projektiert werden, damit die Sichtfelder im Sinne der VSS Norm 40 273a gewährleistet werden können. Bei einer vortrittsberechtigten Strasse mit einer Zufahrtsgeschwindigkeit von 50 km/h ist für Erschliessungs- resp. Zufahrtsstrassen ein Sichtfeld von 50 m, aus einer Beobachtungsdistanz von 3 m hinter Fahrbahnrand, erforderlich. Vorliegend äussert sich die Gemeinde in ihrem Amtsbericht vom 17. Oktober 2023 als zuständige Behörde in zustimmender Weise zum Strassenanschluss. Zudem sind keine Hindernisse ersichtlich, die die Sichtfelder der projektierten Ausfahrt einschränken könnten. Daher ist unbeachtlich, dass nach der Ausfahrt eine Kreuzung folgt.