a) Gemäss dem Projektplan «Grundrisse» vom 31. August 2023, gestempelt vom Regierungsstatthalteramt Seeland am 3. Januar 2024, ist die strassenmässige Erschliessung des Neubauprojekts westlich der geplanten Mehrfamilienhäuser auf der Parzelle Finsterhennen Grundbuchblatt Nr. J.________ vorgesehen. Die Zu- und Wegfahrt zum Grundstück erfolgt dabei über die Gemeindestrasse B.________ wo eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt (Parzellen Finsterhennen Grundbuchblatt Nr. L.________). Vorliegend ist umstritten, ob an dieser Stelle die Sichtweiten eingehalten sind.