3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Seeland verzichtete auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe, verweist aber mit Schreiben vom 12. Februar 2024 auf den Amtsbericht vom 4. Juli 2023 und bringt vor, dass die Gemeinde Finsterhennen darin klar festgehalten habe, dass das Baugesuch keine materiellen Mängel aufweise und somit bewilligt werden könne. Mit Beschwerdeantwort vom 24. Februar 2024 beantragt die Beschwerdegegnerin die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde.