2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 29. Januar 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie bemängeln dabei einzig den geplanten Strassenanschluss und bringen diesbezüglich vor, dass die vorinstanzliche Beurteilung der Zu- 1/7 BVD 110/2024/18