Dies scheint aber unerheblich; die Mitglieder der Fachkommission sind ortskundig und kennen das Ortsbild Lenk. Die gemachten Äusserungen sind plausibel und decken sich mit dem vorhandenen Bildmaterial. Die BVD sieht keinen Anlass, die Einschätzung der Fachpersonen anzuzweifeln. Aufgrund des überzeugenden Berichts der Fachkommission, den Akten und den darin enthaltenen Fotos besteht im Beschwerdeverfahren kein Anlass die OLK beizuziehen. Dies umso mehr, als das Bauvorhaben in keinem Orts- oder Landschaftsschutzgebiet zu liegen kommt. Aus den Akten konnte sich die BVD ein ausreichendes und vollständiges Bild der Situation verschaffen.