Wenn die Beschwerdeführenden vorbringen, dass das Bauprojekt im Gesamtbild nicht zu den bestehenden Gebäuden auf Parzellen Lenk Grundbuchblatt Nrn. S.________ und B.________ passt, so ist ihnen nicht zu folgen. Das Gebäude fügt sich aufgrund von Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen gut in die bestehende Umgebung ein und nimmt die gemäss Art. 17 GBR geforderten Merkmale auf. Das Vorhaben hält zudem unbestrittenermassen die vorgesehenen Grenz- und Gebäudeabstände ein.