als 42% beträgt. Ungleiche Satteldächer dürfen nur in Hanglagen mit über 15% Neigung erstellt werden. Dabei muss die längere Dachfläche gegen das Tal orientiert sein. Diese darf max. 3/5 der Gesamtlänge des Daches entsprechen. Das Hauptdach muss mindestens 15 cm über die Balkonfluchten herausragen, bei allen anderen Gebäudeseiten um mindestens 1.70 m über die Fassade. 3 Als Dachaufbauten sind Giebel (max. 1/2 Dachbreite) und Dachflächenfenster gestattet. Diese dürfen max. 40 cm an den Hauptfirst oder an eine Gratlinie heranreichen. Dachaufbauten und ihre Bedachung sollen sich in Material und Farbe der Dachfläche angleichen. Dachflächenfenster dürfen nicht grösser als 1.20 m2 sein.