als Beurteilungsgrundlage. Dabei ist der Sockelbereich massiv und unauffällig auszugestalten, die Hauptgeschosse sind als Lochfassade mit kleinteiliger gegliederter sowie ortsüblicher Befensterung und in Holzkonstruktion auszuführen. Vorbauten, Erker, Aussenkamine (Ausnahme: Bauten, die vor dem Jahr 2000 erstellt wurden), aussen liegende Abluft-, Lift- und Treppenanlagen sind nicht gestattet. Ortsunübliche und grelle Farbtöne sowie glänzende Materialien (inkl. Fenster- und Rollladen, Türen etc.) an Fassaden und Dach sind untersagt. 2 Als Hauptdächer sind nur Satteldächer gestattet, deren Dachneigung nicht weniger als 35% und nicht mehr