e) In ihren Schlussbemerkungen vom 26. Mai 2025 bringen die Beschwerdeführenden vor, auf ihr Argument, die Objekte würden zu dicht beieinander stehen, was nicht ortsüblich sei, sei nie eingegangen worden. Ein Augenschein hätte Klarheit geschaffen. Zudem sei auf ihr Argument der Entwertung ihrer Liegenschaften nicht eingegangen worden. Der Gemeinde Lenk als Landverkäuferin sollte es ein Anliegen sein, dass alle Käufer und Käuferinnen im Baugebiet Halten ähnlichen Nutzen aus dem Kauf ziehen können, da der Kaufpreis pro Quadratmeter Bauland auf allen Parzellen identisch sei.