d) Die Gemeinde Lenk führte in ihrer Stellungnahme vom 16. Januar 2025 aus, die Fachkommission habe das Baugesuch am 7. Februar 2023 beurteilt. In solchen Fällen werde die OLK nicht beigezogen. Die Vorinstanz verwies in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2025 auf ihren Entscheid. Zudem gibt sie an, aus der Beschwerde würden keine neuen Erkenntnisse hervorgehen, welche den Beizug der OLK rechtfertigen würden.