c) Die Beschwerdegegnerin bringt vor, die Fachkommission als kommunale Fachbehörde habe sich mit dem Bauvorhaben befasst und dieses befürwortet. Die von der Fachkommission geforderten Auflagen seien in der Folge umgesetzt worden. Der Beizug der OLK sei nicht notwen- 4/9 BVD 110/2024/174