Diese Einschätzung würde von einer breiten Bevölkerungsschicht getragen. Seit der Profilierung des geplanten Neubaus im Jahr 2022 seien die Beschwerdeführenden als Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer oft angesprochen worden. Viele Dorfbewohner würden nicht begreifen, dass die Objektanordnung in der vorgesehenen Art und Weise überhaupt bewilligungsfähig sei. Eine Begehung der Fachkommission Gestaltung vor Ort habe ihres Wissens nie stattgefunden. Sie würden daher eine Überprüfung des Baugesuches durch die OLK beantragen.