«Dem Projekt kann mit folgenden Änderungen zugestimmt werden: Die Überdachung der Garageneinfahrt soll zurückgenommen werden und bei der Vorbaute soll auf die Steinverkleidung des Sockels verzichtet werden. Es soll geprüft werden, die PV-Anlage auf das Hauptdach zu verlegen. Das Bauprojekt wird dem Grundsatz des verdichteten Bauens gerecht.» In der Folge reichte die Beschwerdegegnerin im vorinstanzlichen Verfahren eine Projektänderung ein, mit welcher die Überdachung der Garageneinfahrt verkürzt wurde, bei der Vorbaute anstelle der Steinverkleidung wie beim Hauptgebäude ein weiss verputzter Sockel vorgesehen wurde und die PV-Anlage von den Lukarnen auf das Hauptdach verlegt wurde.