Aufgrund einer Einsprache im vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahren wurde die Fachkommission Gestaltung der Gemeinde Lenk (nachfolgend: Fachkommission) beigezogen. In ihrem Beschluss vom 7. Februar 2023 führte die Fachkommission aus, es handle sich bei der Kernzone um eine Bauzone mit Regelbauweise. Das Bauprojekt entspreche den übrigen Gebäuden in der Umgebung, sei wesensverwandt und falle nicht ab. Es sei eine moderne Interpretation eines Chalets mit grösseren Fenstern und Balkonen. Das Volumen des Hauptgebäudes wirke durch den Vorbau nicht grösser. In der Nachbarschaft gebe es keine historischen Baubestände. Die Lukarnen seien dominant, aber vorschriftsgemäss.