3/9 BVD 110/2024/174 2. Ortsbild a) Die Bauparzelle liegt in der Kernzone und weist eine Dreieckform auf. An der längsten, südlichen Seite grenzt das Grundstück an die I.________strasse, an der nordwestlichen Grenze an die beiden bebauten Grundstücke Lenk Grundbuchblatt Nrn. S.________ und B.________ in der Kernzone und an der nordöstlichen Grenze an ein Grundstück in der Landwirtschaftszone.