f) Die Beschwerdeführenden schlagen eine Zonenplanänderung vor, um das Bauprojekt anders setzen zu können. Die Zonenplanänderung war nicht Gegenstand des vorinstanzlichen Entscheids und kann mangels Zuständigkeit der BVD in dieser Angelegenheit auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein. Ansonsten ist auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. 4 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 5 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 32 N. 17 6 Michel Daum, a.a.O., Art. 32 N. 22