e) Die Eingabe der Beschwerdeführenden vom 30. Dezember 2024 trägt den Titel «Baubeschwerde». Bereits daraus ist ersichtlich, dass die Beschwerdeführenden mit dem angefochtenen Entscheid nicht einverstanden sind. Weiter ist der Eingabe zu entnehmen, dass die Beschwerdeführenden insbesondere die Einschätzung der Fachkommission Gestaltung der Gemeinde Lenk und die Lage des Bauprojekts rügen. Sie stellen den Antrag, das Baugesuch durch die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) überprüfen zu lassen und bringen einen Vorschlag vor, wie das Bauvorhaben anders positioniert werden könnte.