2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 30. Dezember 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 2. Dezember 2024. Sie machen insbesondere geltend, der Neubau passe im Gesamtbild nicht zu der bestehenden Bebauung. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch.