1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 3. Oktober 2022 bei der Gemeinde Lenk ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf Parzelle Lenk Grundbuchblatt Nr. P.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 2. Dezember 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Obersim- mental-Saanen die Baubewilligung.