1. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Vereinigung der Verfahren 110/2023/29 und 110/2024/172 wird abgewiesen. 2. Auf das Feststellungsbegehren der Beschwerdegegnerin wird nicht eingetreten. 3. Das Sistierungsgesuch der Beschwerdegegnerin wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 4. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Wimmis vom 20. November 2024 wird bestätigt. 5. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.